Stadt Hamburg darf Hochtief verklagen

Nach dem Urteil des Hamburger Landgerichts steht fest: Die Hansestadt Hamburg darf die Baufirma Hochtief auf Schadensersatz verklagen. Doch wann wird die Elbphilharmonie fertig?

Hamburg. Nun also hat sich das Landgericht Hamburg erklärt. Der Klageantrag der Hansestadt in Richtung Hochtief in Sachen Schadensersatz sei zulässig.

Die Stadt darf so denn von der Baufirma Hochtief Schadensersatz für die Bauzeitverlängerung an der Elbphilharmonie einklagen. Hochtief wird diese Nachricht weniger erfreuen.

And the winner is…

Jedoch kam die Stadt nicht mit allen Anträgen vor Gericht durch: Der Richter entschied, dass die Kammer weder über einen Anspruch von Hochtief auf Bauzeitverlängerung noch über den Anspruch auf Fertigstellung bis Februar 2012 entscheide.

Gut, Februar 2012, das wäre ja dann quasi… jetzt gewesen. Den Richter zitiert das Abendblatt wie folgt: „Es hat hier niemand wesentlich verloren oder gewonnen.“ Ein klassisches Unentschieden also?

Wie auch immer geartet die Chancen Hamburgs auf Schadensersatz nun auch sein mögen: Es wäre doch einfach eine tolle Sache, wenn die Elbphilharmonie irgendwann einmal fertig würde.

Eine Synphonie im Konzertsaal wird sicherlich auf alle Parteien beruhigend wirken.

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