Gema, Google und ein bisschen Frieden?

Gema und auch Google haben Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. Das Urteil besagt, dass YouTube, der Videodienst von Google, Videos von Nutzern sperren muss, wenn es Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen gibt.

Begründung für den Einspruch der Gema: Das Urteil geht der Verwertungsgesellschaft nicht weit genug. Google hingegen ist noch immer nicht darüber erfreut, dass es einen Wortfilter einsetzen muss, und lehnt sich dagegen auf.

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Das Urteil besagt zwar, dass Google fortan achtsamer sein muss in Bezug auf geschützte Musik, jedoch konnte die Gema das Hamburger Landgericht in einem Punkt nicht überzeugen: Google muss laut Urteil auch fortan nicht direkt beim Upload den Videoclip prüfen.

Das von Google eigeführte Contend-ID-Schutzsystem reicht dem Gericht zudem nicht aus. Google müsse schon die eigenen Hausaufgaben machen, und nicht an den User übertragen.


Langspielplatte

Da nach wie vor alles kompliziert und komplex ist, gehen Experten davon aus, dass erneut bis zu ein Jahr vergehen könnte, bis die Kiste in der nächsten Instanz vorm Oberlandesgericht Hamburg neu verhandelt wird.

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Zuletzt hatten sich Gema und Google tatsächlich wieder an einen Tisch gesetzt. Doch eine Einigung konnte nicht erzielt werden.

Die Gema ist eine sehr löbliche Institution für alle Musiker. YouTube ist ein wunderbar zeitgenössischer Musikvertreibungsweg. Es ist sehr bedauerlich, dass noch immer keine Lösung erzielt wurde.

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