Der Ton macht die Musik

Mal spontan und kostenlos die Musik seiner Wahl aus dem Internet zu hören wird zunehmend schwerer. Wer zum Beispiel bei YouTube nach einem bestimmten Song sucht, der ihm gerade im Kopf herumgeht, liest immer öfter: „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar.“

Dahinter steckt indirekt meist die GEMA, die hierzulande zentral die (Urheber-)Rechte Musikschaffender vertritt. Denn wer in Deutschland öffentlich Musik abspielen möchte, muss dafür eine Lizenz der GEMA haben – auch im Internet.

Nun hat es anscheinend einen weiteren Anbieter „erwischt“. Grooveshark.com – die „Schurkenseite“ unter den Musikstreamingdiensten, wie es bei netzwertig.com halbironisch heißt – ist in Deutschland seit dem 18. Januar nicht mehr erreichbar.

Stattdessen findet man unter dieser URL nur noch einen Text, in dem man diesen Schritt bedaure – man habe sich aber „aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten“ dazu gezwungen gesehen.

Schuld soll auch hier mal wieder die GEMA sein

Die Musikverwertungsgesellschaft reagierte noch am selben Tage mit einer Pressemeldung. Darin verwahrt man sich gegen den Eindruck, dass es Uneinigkeit über die Höhe der Vergütung gegeben habe. Grooveshark habe generell nie die Bereitschaft gezeigt, überhaupt etwas zu zahlen.

Die GEMA dürfte dabei momentan die kleinste Sorge des Musikstreamingdienstes sein. Längst sieht man sich mit Klagen diverser Plattengiganten konfrontiert, weswegen Apple und Android bereits die Grooveshark-Apps aus ihren Online-Marktplätzen genommen haben.

Das Thema Urheberrechte im Internet bleibt hart umkämpft. Kim Schmitz kann ein Lied davon singen.

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