Hamburg. Das „Spiel“ um die Elbvertiefung geht weiter: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die beschlossene Vertiefung der Elbe gestoppt – vorläufig.
Somit wurde in Leipzig dem Eilantrag von Natur- und Umweltschutzvereinigungen stattgegeben. Allen voran Nabu und BUND hatten Protest beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht – und wurden nun offenbar zunächst einmal in ihren „Bedenken“ gegen die Elbvertiefung auf 14,5 Meter bestätigt. Diese Tiefe soll die Elbe erreichen, damit auch zukünftig die großen Containerschiffe den Hamburger Hafen ansteuern können.
Einstweilen hat das Gericht festgelegt, das abgesehen von ersten Maßnahmen etwa zur Ufersicherung noch nicht gebuddelt werden darf. Jedoch bedeute der Beschluss noch keine Vorentscheidung in Sachen Elbvertiefung – denn der Ausgang des Hauptsachverfahrens stehe noch aus.
Alles nicht so einfach mit der Elbe.
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