Hamburg. Olaf Scholz redet Klartext: Hamburgs Bürgermeister will das Betreuungsgeld stoppen. Die SPD prüfe eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht.
Die Begründung von Scholz: Der Bund mische sich, so zitiert ihn das Abendblatt, mit dem Betreuungsgeld „unrechtmäßig in die Gesetzgebungskompetenzen der Länder ein“.
Ganz so einfach kommt die Bundesregierung mit ihrem Kabinettsbeschluss demnach nicht durch. Ob sich einige Herrschaften alsbald in Karlsruhe wiedersehen – vorm hiesigen Bundesverfassungsgericht – bleibt abzuwarten.
Fakten auf den Tisch
Die Argumentation von Scholz geht dahingehend, dass er – und auch weitere Genossen – betonen, der Bund habe für das Betreuungsgeld keine Gesetzgebungskompetenz. Außer natürlich wenn es Bedarf gebe für eine „bundeseinheitliche Regelung“. Doch das Bundesland Thüringen hat bereits ein Betreuungsgeld eingeführt.
Bis zur voraussichtlichen Abstimmung über das Elterngeld im Bundestag am 29. Juni wird also weiter diskutiert werden, ob Eltern, die keinen Kita-Platz in Anspruch nehmen, zu Beginn 100 Euro monatlich „einsacken“ dürfen.
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Ob das Geld dann wirklich dem Kind zugute kommt, da womöglich sozial schwächere Familien ihr Kind „bewusst“ nicht in die Kita bringen – an diesem Fakt erhitzen sich die Gemüter.
Es muss weiter diskutiert werden.