Kameras auf der Reeperbahn deaktiviert

Hamburg. Ein Urteil und die Konsequenzen: Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG), das bereits im Juni letzten Jahres gefällt wurde, sind die Überwachungsmöglichkeiten mit Kameras stark eingeschränkt. Das Gericht hatte Videoaufnahmen von Hauseingängen und Fensterbereichen untersagt.

Teile des „Sichtfensters“ mussten somit auch auf St. Pauli geschwärzt werden – denn Fenster und Hauseingänge gibt es auf dem Kiez doch so einige. Die Möglichkeiten der Videoüberwachung waren für die Hamburger Polizei somit stark eingegrenzt – da lässt man es lieber gleich ganz bleiben.

Black Box?

Die Innenbehörde gibt jetzt freilich an, sie hätten eine Fortsetzung der vor rund fünf Jahren gestarteten Überwachung begrüßt. Schließlich sank die Zahl der ausgelösten Einsätze deutlich. Dennoch leistete sie dem Urteilsspruch ab dem heutigen Tage Folge.

Die Tatsache, dass die zwölf Kameras entlang der Reeperbahn nicht abmontiert (psychologischer Effekt?) und künftig punktuell bei besonderen Anlässen (Demonstrationen, Veranstaltungen) wieder eingeschaltet werden können, macht aber deutlich: So ganz abgefunden hat sich die Innenbehörde mit dem Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichtes noch nicht.

Schließlich möchte sie noch die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten.

Sieh mal einer an.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert