Hamburg. Alarmierende Zahlen: In mehr als 80 Prozent aller Kneipen in Deutschland wird trotz des Nichtraucherschutzgesetzes laut einer neuen Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums noch immer geraucht.
Nun stößt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass Regelungen zum Nichtraucherschutz einheitlich sowohl für Restaurants als auch für Bierkneipen gelten müssen, bei vielen Menschen auf Unverständnis.
Hingegen fordert etwa die Ärztekammer ein Rauchverbot für Hamburg.
Die Bundesrichter erklärten eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig. Restaurantbetreiber müssen die gleichen Möglichkeiten zum Einrichten von Raucherräumen haben wie Kneipen.
Das Urteil „stinkt“ vielen Hamburgern
Es ist anzunehmen, dass aufgrund der drohenden Lockerung des Nichtraucherschutzes viele Nichtraucher Restaurants meiden werden, in denen wieder geraucht wird.
Wie die Vergangenheit zeigte, war es für viele Raucher sicherlich nicht unbequem, mal zwischenzeitlich „an die frische Luft“ zu gehen. Im Nichtraucherbereich zu essen stieß selbst bei vielen Rauchern auf Gegenliebe. So eine „ungeräucherte“ Mahlzeit mundet eben auch Rauchern zuweilen ganz gut.
Beobachtungen in anderen Bundesländern, in denen es Restaurants mit Raucherbereichen gibt, zeigten zudem: Selbst Raucher setzen sich ungern in den Raucherbereich zum Essen, und nutzen die Raucherbereiche nur, um „Eine zu qualmen“.
Wie angenehm war es in den letzten Jahren auch für Familien, mit dem Nachwuchs ohne Bedenken in ein Restaurant zu gehen. Zudem entfiel der lästige nachhaltige Gestank.
Es bleibt die Hoffnung, dass die Gesetzlage nicht noch weiter aufgelockert wird und dass das Urteil noch einmal überdacht wird. Warum den Schritt zurück gehen?
Der Schutz der Nichtraucher hat Priorität.